Die Finanzplatzinitiative eine kurze Übersicht
Dieser Text soll einem einen kurzen Überblick über die Finanzplatz Initiative verschaffen und mögliche Argumente aus der Perspektive des Klimastreiks für oder gegen die Unterstützung dieser Initiative aufzeigen.

Klimastreik Blockade Rise Up (Bild: Klimastreik Schweiz)
Die Finanzplatzinitiative wurde am 26.11.2024 lanciert und ist im Moment (21.1.2025) in der Sammelphase.Unter der Federführung der SP waren unter anderem der WWF Schweiz, die Klimaalianz und Greenpeace an der Ausarbeitung beteiligt.
Bereits in früheren Jahren wurden die Themen der Initiative vom WWF, Greenpeace so wie der Klimaalianz aufgegriffen. In verschiedenen Berichten zeigten die Organisationen schon früh auf, dass der schweizer Finanzplatz nicht nur klimaschädlich ist, sondern auch im internationalen Vergleich in vielerlei Hinsicht hinterherhinkt.
Das Initiativkomitee besteht aus einem breiten Bündnis, welches Personen der Parteien EVP, FDP, Grünen, die Mitte und SP umfasst, wie auch Vertreter*innen vom VPOD. Ausserdem sind auch Vetreter*innen verschiedener Umweltorganisationen aufgelistet.
"Die Ziele der Initiative"
- Der Bund setzt sich für eine ökologisch nachhaltige Ausrichtung des Schweizer Finanzplatzes ein. Er trifft Massnahmen zur entsprechenden Ausrichtung der Finanzmittelflüsse; die Massnahmen müssen im Einklang stehen mit den internationalen Standards und völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zur Klimaverträglichkeit sowie zum Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt.
Der Bund soll sich also weiterhin an der Erarbeitung von neuen so wie der Weiterentwicklung von bestehenden Abkommen im Bereich von Sustainable-Finance engagieren.
Der Bund soll sich dabei an geltendem Völkerrecht sowie getroffenen Abkommen und politischen wie ausserparlamentarischen Initiativen orientieren, um nachhaltige Standards für den Schweizer Finanzplatz zu schaffen.
Nachhaltige Standards werden in der Initiative so verstanden, dass sie sowohl Klima als auch Biodiversität schützen und die Biodiversität fördern sollen.
- Schweizer Finanzmarktteilnehmende wie Banken, Versicherungsunternehmen, Finanzinstitute sowie Vorsorge- und Sozialversicherungseinrichtungen richten ihre Geschäftstätigkeiten mit Umweltauswirkungen im Ausland, insbesondere aufgrund von Treibhausgasemissionen, auf das nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft international vereinbarte Temperaturziel und auf die internationalen Biodiversitätsziele aus; dabei berücksichtigen sie direkte und indirekte Emissionen sowie die Auswirkungen auf die Biodiversität entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor für Finanzmarktteilnehmende, deren Tätigkeiten mit geringen Umweltauswirkungen verbunden sind.
Finanzmarktteilnehmende sollen gezwungen werden, einen Transitionsplan zu erarbeiten. Dieser Plan muss sich am 1.5 Grad Ziel so wie Zielen, welche die Biodiversität betreffen, orientieren. Die Pläne müssen langfristige und kurzfristige Ziele beinhalten sowie ein Finanzierungsplan wie diese Ziele erreicht werden. Das Erarbeiten eines Transitionsplanes soll ein Wiederkehrendes Ereignis darstellen. Die Unternehmen haben damit auch die Pflicht, über ihre Geschäfte zu informieren.
Unter „Finanzmarktteilnehmende“ ist eine Vielzahl von Finanzinstituten, so wie auch der SIX, gemeint. Namentlich ausgeschlossen ist nur die SNB.
- Schweizer Finanzmarktteilnehmende erbringen keine Finanzierungs- und Versicherungsdienstleistungen, die der Erschliessung und der Förderung neuer sowie der Ausweitung des Abbaus bestehender fossiler Energievorkommen dienen; das Gesetz legt die entsprechenden Einschränkungen fest.
- Zur Durchsetzung dieser Vorgaben wird eine Aufsicht vorgesehen; diese hat Verfügungs- und Sanktionskompetenzen.
Die Initiant*innen sehen vor, dass die Aufsicht Stichproben durchführt und Untersuchungen auf Verdacht einleiten kann.
Die Sanktionsmöglichkeiten sollen durch den Gesetzgeber bestimmt werden.
Die Initiant*innen schlagen aber weiter vor.
Im Wortlaut aus der Erläuterung:
“ Als Mindestbestand sollte die Aufsicht die Kompetenz erhalten, den «ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen». Die «Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes» würde für die vorliegende Initiative insbesondere die Erstellung eines glaubwürdigen Transitionsplanes bedeuten. Zusätzlich sollte die Aufsichtsinstanz in der Lage sein, eine Normwidrigkeit festzustellen, den Gewinn einzuziehen , Bussen zu verfügen oder auch disziplinarische Sanktionen zu verfügen.”
Die Aufsicht soll ebenfalls durch den Gesetzgeber ausgearbeitet werden, zur Orientierung stünden da z.B. die FINMA (Finanzmarktaufsicht) zur Auswahl.
- Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 98a spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie innerhalb eines Jahres in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.
"Was sollen wir damit anfangen?"
Der Fokus der Initiative liegt auf den Transitionsplänen wie auch der Erarbeitung nationaler Standards und Regelungen. Ausserdem will die Initiative weg vom Prinzip der Freiwilligkeit, welches der Bund in den letzten Jahren verfolgte.
Die Initiative würde, wenn sie vom Volk angenommen wird, neue Standarts auf dem Schweizer Finanzplatz durchsetzen. Durch die Transitionspläne würde ausserdem eine gewisse Transparenz gegenüber der Bevölkerung geschaffen werden und die Unternehmen müssten klar begründen, wie sie eine Transformation zur Erreichung des 1.5 Grad Ziels bewältigen möchten.
Die Aufsicht und Sanktion ist hier aber zentral, damit die Unternehmen entsprechend zum Handeln gezwungen werden können. Dabei stehen aber dem Bund alle Türen offen, die Sanktionsmöglichkeiten so wie die Aufsicht so wehrlos zu machen wie nur möglich. Hier besteht aber auch ein Potential für eine schlagkräftige Aufsicht mit weitreichenden Sanktionsmöglichkeiten zu kämpfen.
Eine starke Aufsicht könnte weitreichende Folgen für die Finanzinstitute sowie die öffentliche Wahrnehmung haben. Eine schwache Aufsicht würde hingegen die Unwilligkeit der Politik, im Interesse des Volkes zu handeln, aufzeigen.
Die Strategie des Klimastreiks sollte in folge sein, den Blick stark auf die Entwicklung dieser Aufsicht zu richten und die Erwartungen an die Aufsicht auf Maximalforderungen hinsichtlich Sanktionierungsmöglichkeiten und grösse der Aufsicht zu stellen.
Ausserdem könnte es eine Strategie sein, auf die Unwilligkeit vom Staat hinzuweisen, in den letzten Jahren griffige Massnahmen zur Einhaltung des 1.5 Grad Ziels zu erstellen.